Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


VORBEMERKUNG
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute i. S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.

§ 1 VERTRAULICHKEIT
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inklusive unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von immoanker berlin (Manfred Ancker) an Dritte weitergegeben werden. Schuldhafte Zuwiderhandlungen können den Weitergebenen ggf. im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-/Kaufvertrag) zu Schadenersatzzahlungen verpflichten.

§ 2 DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass immoanker berlin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

§ 3 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet immoanker berlin nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlern garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 4 VERTRAGSABSCHLUSS
Der Maklervertrag kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages, sofern eine Provision vereinbart wurde und nicht zu gesetzlichen Vorgaben in Widerspruch steht. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Handelt es sich bei dem Hauptvertrag zudem um einen Mietvertrag, ist eine Provision von Seiten des Wohnungssuchenden nur zu leisten, wenn immoanker berlin ausschließlich wegen des Auftrages des Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot einholt und eine Provisionspflicht zuvor vereinbart wurde. Ist der Auftrag jedoch vom Vermieter ausgegangen bzw. von diesem ebenfalls gestellt, so kann immoanker berlin nur von diesem eine Provision einfordern, sofern vorher entsprechend vereinbart. Sie ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an immoanker berlin zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision, als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision bzw. den Vorgaben des § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Begrenzung auf zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer), soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.

§ 5 DOPPELTÄTIGKEIT
immoanker berlin kann im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen, die auf einen Kaufvertragsabschluss abzielen, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig werden. Sollte sich eine Doppeltätigkeit anbahnen, wird der Vertragspartner hierauf gesondert vor Abschluss des jeweiligen Maklervertrages hingewiesen. immoanker berlin wird jedoch niemals gleichzeitig als sogenannter Vermittlungsmakler für beide Seiten tätig. Handelt es sich bei dem Auftrag zudem um ein Miet- bzw. Vermietungsgesuch, ist eine Doppeltätigkeit diesbezüglich von vornherein ganz ausgeschlossen.

§ 6 RÜCKFRAGEKLAUSEL
Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei immoanker berlin rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.

§ 7 FOLGEGESCHÄFT
Ein Provisionsanspruch von immoanker berlin besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

§ 8 GERICHTSSTAND
Handelt es sich bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist. Es gilt deutsches Recht.

§ 9 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll gemäß § 306 Abs. 2 BGB durch die gesetzliche Regelung ersetzt werden, sofern das weitere Festhalten an dem Vertrag keine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt.

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